Fluchttüren müssen im Ernstfall jederzeit funktionieren. ITKA prüft Fluchttüren und Notausgänge in gewerblichen Objekten – vollständig dokumentiert und termingerecht.
Fluchttüren und Notausgänge sind lebensrettende Sicherheitseinrichtungen. Im Brandfall müssen sie sich jederzeit ohne Hilfsmittel öffnen lassen – auch wenn sie im Alltag selten genutzt werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung verpflichten Betreiber dazu, Fluchttüren regelmäßig zu prüfen und die Prüfergebnisse zu dokumentieren.
Prüfung, ob die Tür von innen jederzeit ohne Schlüssel öffnet – auch unter simuliertem Panikdruck.
Lesbarkeit, Positionierung und Beleuchtung der Fluchtwegzeichen nach ASR A1.3.
Türblatt, Zarge, Bänder und Beschläge auf Beschädigungen und Leichtgängigkeit.
Kontrolle, ob Fluchtwege und Türbereiche frei von Hindernissen sind und nicht zweckentfremdet genutzt werden.
Wir prüfen, dokumentieren und beraten zur Mängelbeseitigung – in Karlsruhe und der Region.